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27.01.2012

Alles dicht

Kreis Steinfurt. Auch im Kreis Steinfurt gibt es regen Widerstand gegen die im Landeswassergesetz (LWG) geregelte Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen. Bislang ist geregelt, dass alle privaten Haushalte bis zum Jahr 2015 die Dichtheit ihrer Kanäle prüfen sollten. Das sieht das Landeswassergesetz vor, das die schwarz-gelbe Vorgänger-Landesregierung im Jahr 2007 erlassen hatte. Die bislang in § 61a LWG fixierten starren gesetzlichen Regelungen haben sich im Praxisvollzug und vor dem Anspruch von Bürgerfreundlichkeit und Gleichbehandlung aber nicht bewährt.

Bereits in 2011 hatte sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Ingdid Arndt-Brauer u.a. mit der Bürgerinitiative `Alles dicht in Neuenkirchen´ getroffen. Auch die rot-grüne Landesregierung in NRW ist derzeit um eine Lösung dieser Problematik bemüht. Erfreut zeigt sich daher die heimische Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer (SPD) von dem Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung. `Mit dem Gesetzentwurf soll eine neue bürgerfreundliche und praxistaugliche gesetzliche Regelung geschaffen werden, die gleichzeitig die Erreichung der Ziele des Gewässerschutzes gewährleistet und dem Vorsorge- und Verursacherprinzip Rechnung trägt´, so die münsterländische Abgeordnete.

Die bisherige landesgesetzliche Pflicht zur Erstellung betriebssicherer Abwasseranlagen sowie zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen soll aufgehoben werden. Das soll in der Praxis so aussehen, dass eine Prüfung nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist. Darunter fallen Häuser in Wasserschutzgebieten, Häuser mit einem jährlichen Wasserverbrauch von mehr als 200 Kubikmetern sowie Gewerbeimmobilien. Bei Häusern mit einem Wasserverbrauch von weniger als 200 Kubikmeter im Jahr - das ist die große Mehrheit der Einfamilienhäuser - wird eine Funktionsprüfung nur fällig, wenn der Kanal einsturzgefährdet ist. Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten müssen bis 2015 kontrolliert werden, zugelassen werden soll auch das einfachste Prüfverfahren.