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02.09.2011
Fehlende Koppelung
Greven. Im Notfall sonntags zum ärztlichen Notfalldienst in Greven, dann aber 10 km weiter in die Nachbargemeinden Emsdetten oder Saerbeck, um das verschriebene Rezept einzulösen - da kann vom vielgepriesenen `Prinzip der kurzen Wege´ kaum die Rede sein.
Das meinte Ulrich Stratmann (i. Bild re.) von der Bürgerinitiative `Apothekennotdienst Greven´ jetzt in einem Gespräch mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Ingrid Arndt-Brauer. Die Initiative hatte die Abgeordnete aus Horstmar eingeladen, um mit ihr über eine ihrer Meinung nach fatale Auswirkung bei der Änderung des ärztlichen Notfalldienstes in Westfalen zu reden.
Der Hintergrund: Seit der Neuregelung im Februar 2011 hat auch Greven eine ärztliche Notfallpraxis. Soweit, so gut. Versäumt wurde dabei allerdings, so Ulrich Stratmann, auch den Apothekendienst neu zu ordnen und mit dem ärztlichen Notdienst zu koppeln. Jetzt komme es häufiger vor, dass in der Notfallpraxis Rezepte ausgestellt würden, die aber nicht am Ort, sondern in der Nachbargemeinde eingelöst werden müssten.
`Mit Patientenfreundlichkeit hat das wenig zu tun´, finden die Mitglieder der Bürgerinitiative. In einer älter werdenden Gesellschaft, in der gerade die betagten Menschen nicht mehr so beweglich sind, habe das schwerwiegende Konsequenzen. Zeitliche Verzögerungen, unnötige Fahrwege und zusätzliche Kosten zum Beispiel für ein Taxi seien nun keine Seltenheit mehr.
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe arbeite zwar zurzeit an einer Neuordnung des Apothekennotdienstes, aber `wie zu hören ist´, so Ulrich Stratmann, wolle man nicht den Mangel beheben, sondern denke im Gegenteil darüber nach, `die beanstandeten Notdienststrukturen noch durch Streichung einzelner Bezirke zu erweitern.´ Das aber hätte noch weitere Anfahrwege zur Folge und würde das Problem eher verschärfen.
Dieser Entwicklung wollte die Bürgerinitiative nicht tatenlos zusehen und wandte sich Anfang September in einer Petition an den entsprechenden Ausschuss des Deutschen Bundestages. Ziel ist es unter anderem, eine Änderung des Paragraphen 23 der `Verordnung über den Betrieb von Apotheken´, zu erwirken, durch die eine Koppelung von ärztlichem- und Apothekennotdienst erreicht wird. Eine Antwort des Petitionsausschusses liegt auf Grund der Sommerpause des Parlamentes noch nicht vor. Aber die Zeit drängt: Zum 1.1.2012 sollen die Neuregelungen beim Apothekennotdienst bereits in Kraft treten. Daher freute es die Mitglieder der Bürgerinitiative, dass die SPD-Bundestagsabgeordnete ihre Unterstützung zusagte. Sie werde sich umgehend mit Bärbel Bas, Fachpolitikerin im Gesundheitsausschuss, in Verbindung setzen, so Ingrid Arndt-Brauer. |