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11.11.2011
Keine Steuererleichterung zu erwarten
Kreis Steinfurt. Nein, Hoffnung auf eine Steuervereinfachung hegt die SPD-Bundestagsageordnete Ingrid Arndt-Brauer nicht. Dies sei von der derzeitigen Regierungskoalition nicht zu erwarten.
Das machte die Finanzexpertin jetzt bei einem Besuch im Finanzamt Steinfurt deutlich. Hier traf sich die Politikerin mit dem Finanzamtsleiter Ulrich Eisenack (2. v. re.), seiner Stellvertreterin Stefanie Bier (i. Bild re.) sowie dem Hauptsachgebietsleiter für Einkommensteuer Uwe Dröge (i. Bild li.) zu einem Arbeitsgespräch.
Das Steuerabkommen mit der Schweiz war nur ein Thema des Gesprächs. Die Regierungen der Schweiz und Deutschlands hatten im August eine Grundsatzvereinbarung getroffen, die dem deutschen Fiskus Steuernachzahlungen auf die im Nachbarland aufbewahrten Vermögen und die in Deutschland hinterzogenen Steuern sichert. Die Alpen-Republik hat Wert darauf gelegt, ihr Bankgeheimnis zu retten. Bislang unversteuerte deutsche Alt-Vermögen auf Schweizer Konten sollen pauschal nachbesteuert werden. Künftige Kapitalerträge darauf sollen wie in Deutschland über eine Abgeltungssteuer von gut 26 Prozent besteuert werden. Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) erwartet dabei voraussichtlich zwei Milliarden Franken, die in die deutschen Kassen fließen sollen. Die SPD erwartet deutlich weniger, so Arndt-Brauer. Die Steuersünder bleiben weiter anonym und kommen straffrei und billig davon. `Die Großen lässt man wieder laufen´, kritisiert die Abgeordnete und für den ehrlichen Steuerzahler sei dies ein schlechtes Zeichen, so Arndt-Brauer weiter. Die SPD versuche daher im Bundesrat das Abkommen zu verhindern.
Mit auf dem Weg gaben die Finanzbeamten der Politikerin die Probleme bei der Umsetzung der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz für abgelaufene Jahre. Durch das Alterseinkünftegesetz erhalten die Finanzämter von den Rentenversicherungsträgern und Lebensversicherungsunternehmen Mitteilungen über die Höhe der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge oder einer privat abgeschlossenen Rentenversicherung ihrer Rentner. Das zuständige Finanzamt prüft anhand der erhaltenen Angaben, ob nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes bereits ergangene Steuerbescheide zu korrigieren sind oder ein Leistungsempfänger zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. `Der Aufwand steht dabei in keinem Verhältnis zum Nutzen´, erläuterte Eisenack Arndt-Brauer. Die Abgeordnete versprach, alle Kritikpunkte mit nach Berlin zu nehmen und den Fachpolitikern der SPD-Bundestagsfraktion vorzulegen. |