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17.06.2010

Kommunale Betreuung von Langzeitarbeitslosen gesichert

Kreis Steinfurt/Kreis Borken. Nach monatelanger Blockade durch CDU und CSU und nachdem Arbeitsministerin von der Leyen mit einem Gesetzentwurf, der die Auflösung der Jobcenter vorsah, am Widerstand der Länder gescheitert ist, konnten jetzt sowohl die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen (ALG II) aus einer Hand in den ARGEN (Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Agentur für Arbeit) als auch die bisherige Arbeit der Optionskommunen gesichert bleiben. `Der jetzt im Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf zur Reform der Jobcenter beinhaltet eine Entfristung der bundesweit bestehenden 69 Optionskommunen - darunter auch die Kreise Steinfurt und Borken, welche die Betreuung von ALG II-Empfängern in eigener Regie wahrnehmen´, berichtet die heimische Abgeordnete Ingrid Arndt-Brauer (SPD).

Der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern wird weiter verbessert. Dies gilt auch für die Optionskommunen. `Hier konnten wir uns mit einem wichtigen Anliegen durchsetzen´, so die Finanzpolitikerin. Die entsprechende Betreuungsrelation wird gesetzlich verankert. Als Festlegung für den Schlüssel sind vorgesehen: Ein Arbeitsvermittler für 75 erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren und ein Arbeitsvermittler für 150 Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Diese gesetzliche Festlegung stärke die individuelle Betreuung und verbessere die Chancen von Arbeitsuchenden, wieder in Arbeit zu kommen.