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29.05.2009
Nachhaltigkeitsprüfung für Gesetze
Kreis Steinfurt/Kreis Borken. `Gesetze werden künftig geprüft, ob sie nachhaltig sind´, teilt die Bundestagsabgeordnete und Stellvertretende Vorsitzende des parlamentarischen Nachhaltigkeitsbeirats Ingrid Arndt-Brauer (SPD) mit. Die Bundesregierung hat jetzt mit einer Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien den Weg geebnet, um Gesetze auf ihre Nachhaltigkeit hin zu prüfen.
`Das ist ein Meilenstein auf dem Weg für bessere Qualität und für die Zukunftstauglichkeit von Gesetzen. Durch eine Nachhaltigkeitsprüfung werden bereits im Verfahren der Gesetzesberatung die Gesetzesfolgen systematisch ermittelt und einem Bewertungsprozess unterzogen. Dann sieht man, warum ein Gesetz auf den Weg gebracht wird und welche Schwächen und welche Stärken es auch für künftige Generationen hat. Das schafft die nötige Transparenz und war in der Vergangenheit nicht selbstverständlich´, so die heimische Politikerin weiter.
Die Leitidee der nachhaltigen Entwicklung komme so ein großes Stück ihrer wirksamen Umsetzung näher. Es sei von großem Vorteil, wenn das federführende Ressort beim Gesetzesentwurf gezwungen wird, die ökologischen, sozialen und ökonomischen Konsequenzen zu erwägen und Zielkonflikte rechtzeitig zu Tage zu bringen. Mit diesem Wissen ließen sich dann verantwortungsvollere politische Entscheidungen treffen.
Jetzt müsse es darum gehen, konkrete Prüfkriterien und Verfahrensschritte für die Nachhaltigkeitsprüfung auszuformulieren, betonte die Abgeordnete. |