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31.08.2010
Petitionstag in Rheine
Rheine/Kreis Steinfurt. Das Grundgesetz gewährt in Artikel 17 jedem das Recht, Bitten und Beschwerden durch Petitionen an den Bundestag zu richten. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob man sich in eigener Sache oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss des Bundestags wendet. `Für mich ist wichtig, dass jede Bitte, Anregung, Beschwerde mühelos an das Parlament herangetragen werden kann´, sagt Rheines SPD-Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer.
Um dieses wichtige Recht bekannter zu machen, hatte die Abgeordnete gemeinsam mit ihrem Kollegen vom Petitionsausschuss, Stefan Schwartze (MdB) am 31. Juli zum ersten Rheiner Petitionstag eingeladen. Alle Rheinenserinnen und Rheinenser konnten sich in der Innenstadt an der Ecke Emstrasse/Münsterstraße über ihr Petitionsrecht informieren und selbst Petitionen einreichen.
Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete forderte die Bürgerinnen und Bürger auf, das Recht auf Petitionen intensiv zu nutzen: `Das Petitionsrecht ist ein Menschenrecht. Es steht allen zu: Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, deutschen Bürgern und Bürgerinnen, Ausländern und Ausländerinnen, Illegalen, Inhaftierten, Geschäftsunfähigen sowie Vereinen und Bürgerinitiativen.´ |