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02.03.2011
Quo vadis ÖPNV?
Kreis Steinfurt. Die derzeitige Bundesregierung will das Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ändern. Hierzu existiert bereits ein Referentenentwurf, der den Kreis Steinfurt und das kommunale Verkehrsunternehmen RVM (Regionalverkehr Münsterland) in Aufruhr versetzt.
Kreisbaudezernent Franz Niederau (i. Bild re.) befürchtet mit der Umsetzung des Referentenentwurfes eine erhebliche finanzielle Belastung des Kreises. Zwecks Unterstützung wandte sich der Dezernent daher an die SPD-Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer, die sich zu einem persönlichen Gespräch mit ihm und André Pieperjohanns (i. Bild li.), dem Geschäftsführer der RVM, im Kreishaus traf.
In dem Gespräch erläuterten Niederau und Pieperjohanns der Politikerin die Problematik. Zwei Punkte bei der Neufassung sieht man beim Kreis und der RVM kritisch: Kommerzielle Verkehre gingen vor Direktvergaben. Zweitens wären Nahverkehrspläne nicht verbindlich.
Ausführlich beschrieb Niederau die Sachlage: Die Verkehrsunternehmen beantragen bei der Genehmigungsbehörde Linienkonzessionen, deren Umfang sie selbst bestimmen. So könnten Liniengenehmigungen gewinnbringend, d.h. ohne Zuschüsse der Kreise oder mit allerniedrigsten verkehrlichen Angeboten beantragt werden. Wenn dann die Kreise mehr Linienfahrten wünschen, müssen sie dies bestellen und auch bezahlen. `Grundsätzlich ist dagegen nichts zu sagen´, sind sich Niederau und Pieperjohanns einig, wäre da nicht die Möglichkeit, nur Linien zu beantragen, die für die Verkehrsunternehmen sehr profitabel sind. Hierüber müssen die Unternehmen zudem keine Rechenschaft ablegen.
Sollte der Referentenentwurf umgesetzt werden, bedeutet dies für den Kreis Steinfurt, dass es keinen Mix von ertragsstarken und ertragsschwachen Linien mehr geben wird. Die Verkehrsunternehmen würden die Gewinne einstreichen und die Verluste müsste der Kreis tragen.
Gerade im ländlichen Raum gäbe es Linien, die zum Teil sehr profitabel seien, so Pieperjohanns. Andere Linien sind allerdings defizitär. Der Kreis sehe sich aber in der Pflicht und im Interesse der Daseinsvorsorge, diese Linien aufrecht zu erhalten, machte Niederau in dem Gespräch deutlich. Wichtig wäre es, die Nahverkehrspläne als verbindliche Grundlage für die Erteilung von Liniengenehmigungen oder Linienbündelgenehmigungen zu verankern. `Nur auf diesem Weg lässt sich Rosinenpickerei verhindern und die Aufgabenträger können den ÖPNV nach ihren Vorstellungen gestalten´, so Pieperjohanns weiter. `Hier müssen die starken Linien auch die schwachen stützen´, bestätigte Arndt-Brauer in dem Gespräch.
Die Politikerin versprach abschließend, sich mit den entsprechenden Fachpolitikern der Bundestagsfraktionen in Verbindung zu setzen, um auf die Problematik hinzuweisen. |