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24.03.2010
Sexuellen Missbrauch aufklären, Verjährung verlängern
Kreis Steinfurt/Kreis Borken. Anlässlich eines jetzt auch in unserer Region bekannt gewordenen Falles von sexuellem Missbrauch eines Schülers fordert die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer die Verjährungsfristen im Zivil- und Strafrecht deutlich zu verlängern. `Die geltende Regelverjährungsfrist von drei Jahren, die mit Vollendung des 21. Lebensjahres beginnt, ist viel zu kurz. Die Geschädigten müssen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ihre Ansprüche geltend machen. Damit sind sie in aller Regel überfordert´, erläutert die Abgeordnete. Sie begrüßt daher die Überlegungen des Bundesministeriums der Justiz, die zivilrechtliche Verjährung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen der Opfer sexueller Übergriffe erst nach 30 Jahren eintreten zu lassen.
Reden muss man auch über die strafrechtliche Verjährung. Diese beträgt bei sexuellem Missbrauch jugendlicher Schutzbefohlener (14 bis 18 Jahre) nur fünf Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Taten können also bereits mit Vollendung des 23. Lebensjahres des Opfers nicht mehr verfolgt werden. Werden Kinder (bis 14 Jahre) Opfer sexuellen Missbrauchs, tritt Verjährung nach zehn Jahren ein, während bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung eine 20-jährige Verjährungsfrist gilt.
Angesichts der schweren seelischen Verletzung und Traumatisierung, die mit diesen Sexualdelikten verbunden sind, sei eine Korrektur geboten, betonte die Horstmarer Politikerin. Sie halte ein wirksames Schutzniveau mit einer regelmäßigen Verjährungsfrist von 20 Jahren für geboten. Damit könne ein Beitrag zur Aufklärung und Milderung erlittenen Unrechts geleistet werden.
Es müssten aber auch die in der Vergangenheit liegenden Fälle aufgeklärt werden, in denen die Staatsanwaltschaften wegen bereits eingetretener Verjährung nicht mehr aufklären können. Dazu genügen Gespräche an runden Tischen nicht, so sehr sie auch zu begrüßen sind. Erwogen werden muss die Einsetzung einer Untersuchungskommission, die das ganze Ausmaß von Missbrauch unabhängig ermittelt und hierüber öffentlich Bericht erstattet. |